Lese - Rechtschreib - Praxis

Ulrike Sonthof - Michelstadt

Qualifizierte Förderung bei Lese-Rechtschreibschwäche

Was kann man tun?

 

`Lerne richtig schreiben!´ Unter diesem Motto bietet die Lese - Rechtschreib - Praxis in Michelstadt qualifizierte Förderung für Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, mit Legasthenie/LRS an.

Seit 2007 werden hier Kinder und Jugendliche erfolgreich gefördert. Bei allen verbesserten sich die Lese- und Rechtschreibleistungen deutlich, bei vielen sogar erheblich.

Ulrike Sonthof ist zertifizierte Förderlehrkraft nach Reuter-Liehr und arbeitet mit der systematischen `Lautgetreuen Rechtschreibförderung´.

 

Üblicherweise beginnt eine Förderung ab der dritten Klasse. Sollten sich allerdings schon zu Anfang der Grundschulzeit Anhaltspunkte für eine Legasthenie/LRS ergeben, ist es natürlich sinnvoll, früher zu starten.

Auch Erwachsene, die sich ihren Rechtschreibproblemen stellen wollen, sind herzlich willkommen.

 

Zu Beginn zeigt ein Rechtschreibtest den aktuellen Leistungsstand des Kindes, die Auswertung weist die Fehlerschwerpunkte nach. Liegen diese gehäuft im Grundlagenbereich, werden als erstes das exakte Sprechen in Silben und das genaue Mitsprechen beim Schreiben trainiert.

Das exakte Mitsprechen ist gewissermaßen der `Rote Faden´, der dem rechtschreibschwachen Kind den Weg zum richtigen Schreiben weist. Auf diese Weise lässt sich auch die Lesefähigkeit schrittweise verbessern.

 

Am Ende des Förderabschnitts wird ein weiterer Test durchgeführt um zu sehen, wie sich die Rechtschreibleistung entwickelt hat und ob weiterer Förderbedarf besteht.

 

Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert fünfundvierzig bis sechzig Minuten. Für weitere vier Tage bekommt das Kind Aufgaben, damit es zu Hause die neuen Rechtschreibstrategien trainieren kann. Die Dauer der Förderung hängt von der Ausprägung der Legasthenie/LRS und dem Alter des Kindes ab, mit ein bis zwei Jahren ist zu rechnen.

 

Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf “Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird Ihr Antrag dafür genehmigt, trägt das Jugendamt die Kosten einer außerschulischen Förderung/Therapie. Der Gesetzgeber setzt hierbei eine seelische Behinderung voraus, von der die Betroffenen bedroht sind und die mit einem ärztlichen Gutachten belegt werden muss.