Lese - Rechtschreib - Praxis

Ulrike Sonthof - Michelstadt

Qualifizierte Förderung bei Lese-Rechtschreibschwäche

Wie kann man LRS/Legasthenie erkennen?

 

Es hängt vom Ausmaß der LRS/Legasthenie und der Begabung des Kindes ab, wann sie als solche erkannt wird.

Bei manchen Kindern zeigen sich bereits mit Beginn der Schulzeit besondere Probleme beim Lesen- und Schreibenlernen. Andere können die Grundschulzeit überbrücken, indem sie - zusammen mit den Eltern - viel Übungszeit aufwenden und bei den geübten Diktaten relativ wenig Fehler machen. Schreiben sie jedoch unvorbereitete Texte, so häufen sich die Fehler auch bei Wörtern, die schon als gelernt gelten. Spätestens beim Übergang in die weiter führende Schule wird das Problem offensichtlich, wenn bei den ersten ungeübten Diktaten sehr viele Rechtschreibfehler gemacht werden.

 

Es handelt sich hierbei vor allem um Fehler, bei denen Buchstaben falsch verwendet, in der falschen Reihenfolge geschrieben oder ausgelassen werden. Häufig finden sich mehrere Fehler in einem Wort.

Anhand eines diagnostischen Rechtschreibtests und einer qualifizierten Fehleranalyse lässt sich klären, ob grundsätzlich eine Rechtschreibschwäche vorliegt und welche Ausprägung sie hat.

 

Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf “Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird Ihr Antrag dafür genehmigt, trägt das Jugendamt die Kosten einer außerschulischen Förderung/Therapie. Der Gesetzgeber setzt hierbei eine seelische Behinderung voraus, von der die Betroffenen bedroht sind und die mit einem ärztlichen Gutachten belegt werden muss.

Dies kann durch Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie festgestellt werden.

 

Bewährt hat sich die enge Abstimmung mit Schule und Lehrern. Für Förderunterricht und Nachteilsausgleich in der Schule ist die Diagnostik ebenso wichtig wie für eine außerschulische Förderung.